Soziotherapie nach § 37a SGB V
Wieder Halt im Alltag finden.
Wenn eine schwere psychische Erkrankung den Alltag bestimmt, können selbst wichtige Termine, Absprachen und Behandlungen kaum noch zu bewältigen sein. Soziotherapie begleitet praktisch, verlässlich und Schritt für Schritt zurück zu mehr Stabilität und Selbstständigkeit.
Was ist Soziotherapie?
Unterstützung, die im wirklichen Leben ansetzt
Soziotherapie richtet sich an Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, die notwendige ärztliche, psychotherapeutische oder weitere verordnete Leistungen krankheitsbedingt nicht selbstständig in Anspruch nehmen können.
Sie verbindet, koordiniert und begleitet notwendige Hilfen. Gemeinsam werden konkrete Ziele vereinbart: Termine zuverlässig wahrnehmen, den Alltag strukturieren, Krisen früher erkennen und vorhandene Behandlungsmöglichkeiten tatsächlich nutzen.
Soziotherapie nimmt Ihnen das Leben nicht aus der Hand. Sie hilft Ihnen dabei, wieder selbst handlungsfähig zu werden.

Wann kann sie helfen?
Wenn vieles gleichzeitig zu viel wird
Entscheidend sind nicht allein eine Diagnose, sondern die konkreten krankheitsbedingten Einschränkungen und die fachlich geprüften Voraussetzungen.
Termine kaum erreichbar sind
Arztbesuche, Psychotherapie oder verordnete Maßnahmen werden versäumt oder gar nicht erst begonnen.
Der Alltag seine Struktur verliert
Tagesabläufe, Absprachen und notwendige Aufgaben lassen sich nicht mehr verlässlich organisieren.
Antrieb und Belastbarkeit fehlen
Schon kleine Schritte fühlen sich unüberwindbar an und Veränderungen können allein kaum umgesetzt werden.
Krisen schwer erkennbar sind
Frühwarnzeichen werden zu spät bemerkt oder es fehlt ein tragfähiger Plan für schwierige Situationen.
Viele Hilfen unverbunden bleiben
Behandelnde, Dienste und Bezugspersonen arbeiten nebeneinander, ohne dass die Unterstützung gut ineinandergreift.
Eine Klinik vermieden werden soll
Ambulante Stabilisierung kann helfen, eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden, zu verkürzen oder überhaupt erst zugänglich zu machen.
Unsere Unterstützung
So konkret wie Ihr Alltag
Die Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Betreuungsplan. Ziel ist stets, Selbstständigkeit aufzubauen und die soziotherapeutische Begleitung schrittweise entbehrlich zu machen.
- Gemeinsame Erstellung eines persönlichen Betreuungsplans
- Koordination ärztlicher, psychotherapeutischer und weiterer Hilfen
- Vorbereitung und Begleitung wichtiger Termine
- Aufbau einer tragfähigen Tages- und Wochenstruktur
- Training von Motivation, Belastbarkeit und Handlungsschritten
- Frühwarnzeichen erkennen und einen Krisenplan entwickeln
- Unterstützung im häuslichen und sozialen Umfeld
- Einbeziehung von Angehörigen, wenn dies gewünscht wird
- Stärkung der Selbstständigkeit und Hilfe zur Selbsthilfe
- Regelmäßige Abstimmung mit der verordnenden Fachperson
Der Weg zur Soziotherapie
Wir helfen durch die einzelnen Schritte
Noch keine Verordnung?
Melden Sie sich trotzdem. Wir erklären verständlich, welcher nächste Schritt sinnvoll sein kann.
- 1
Kontakt
Sie selbst, Angehörige oder eine behandelnde Stelle nehmen Kontakt zu uns auf.
- 2
Voraussetzungen
Eine verordnungsberechtigte ärztliche oder psychotherapeutische Fachperson prüft Bedarf und Voraussetzungen.
- 3
Betreuungsplan
Persönliche Ziele, notwendige Maßnahmen und die zeitliche Struktur werden gemeinsam festgelegt.
- 4
Genehmigung
Verordnung und Betreuungsplan werden der gesetzlichen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt.
- 5
Begleitung
Nach Klärung der formalen Voraussetzungen beginnt die individuell abgestimmte Unterstützung.
Zum Mitnehmen in die Praxis
Information für Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten
Das zweiseitige PDF fasst Voraussetzungen, Leistungsumfang und die Formulare 26, 27 und 28 zusammen. Es erklärt ausdrücklich, wie auch Hausärztinnen und Hausärzte über Muster 28 bis zu fünf Einheiten Soziotherapie verordnen können.
Ihr Ansprechpartner
Fachlich erfahren. Menschlich klar.
Eine verlässliche Arbeitsbeziehung, klare Absprachen und Respekt vor persönlichen Grenzen bilden die Grundlage der Begleitung.

SicherRaum-Zentrum
Rüdiger Brandt
Anerkannter Soziotherapeut
Gründer und fachliche Leitung
- Traumapädagoge
- Traumazentrierter Fachberater
- 32 Jahre Klinikerfahrung
- Examinierter Krankenpfleger
Kosten & Umfang
Eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Häufige Fragen
Gut zu wissen
01Ist Soziotherapie eine Psychotherapie?+
Nein. Soziotherapie ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Sie unterstützt dabei, solche Behandlungen und weitere verordnete Leistungen wahrzunehmen, zu koordinieren und im Alltag umzusetzen.
02Muss vorher ein Krankenhausaufenthalt stattgefunden haben?+
Nein. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Soziotherapie kann auch ohne vorherigen stationären Aufenthalt in Betracht kommen.
03Kann Soziotherapie zu Hause stattfinden?+
Ja. Sie findet überwiegend im sozialen Umfeld statt und kann deshalb bei Bedarf aufsuchend erbracht werden. Der konkrete Rahmen wird individuell vereinbart.
04Können auch Hausärztinnen und Hausärzte Soziotherapie verordnen?+
Ja. Hausärztinnen und Hausärzte können über Muster 28 bis zu fünf Therapieeinheiten verordnen, wenn die betroffene Person eine Überweisung zur verordnungsberechtigten Fachperson krankheitsbedingt nicht selbständig wahrnehmen kann. Diese Einheiten dienen der Motivation und Unterstützung auf dem Weg zur Indikationsstellung. Die reguläre Verordnung über Muster 26 erfolgt anschließend durch eine dafür zugelassene Fachperson.
05Was gilt bei Diagnosen aus F00–F99?+
Die Diagnosegruppe allein begründet keinen Anspruch. Außerhalb der ausdrücklich genannten Regelfälle ist eine Verordnung nur in begründeten Einzelfällen und unter zusätzlichen Voraussetzungen möglich. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die verordnungsberechtigte Fachperson und die Krankenkasse.
06Können Angehörige Kontakt aufnehmen?+
Ja. Angehörige oder andere Bezugspersonen können sich zunächst an uns wenden. Persönliche Informationen werden nur im rechtlich zulässigen und mit der betroffenen Person abgestimmten Rahmen besprochen.
§ 37a SGB V und Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, zuletzt geändert am 15.05.2025 und in Kraft seit 26.07.2025. Die individuelle Anspruchsprüfung erfolgt durch eine verordnungsberechtigte Fachperson und die jeweilige Krankenkasse.
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