Externe Beschwerde- und Fachstelle
Vertrauen braucht einen sicheren Weg.
Beschwerden sind kein Angriff. Sie können helfen, Belastungen zu klären, Rechte zu schützen und Einrichtungen weiterzuentwickeln – vertraulich, respektvoll und fachlich begleitet.

Ein Weg außerhalb der Einrichtung
Ein Anliegen ansprechen, ohne es allein tragen zu müssen.
Die Stelle bietet Menschen einen zusätzlichen Kontaktweg außerhalb ihrer Einrichtung. Sie nimmt Beschwerden und Hinweise strukturiert auf, gibt fachliche Orientierung und klärt gemeinsam, welche nächsten Schritte sinnvoll und gewünscht sind.
Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen einer zuvor vereinbarten Zusammenarbeit mit der jeweiligen Einrichtung oder ihrem Träger. Welche Zuständigkeiten, Rückmeldewege und Handlungsmöglichkeiten bestehen, wird deshalb zu Beginn jedes Kontakts offen erklärt.
Wer sich melden kann
Ein offener Zugang für unterschiedliche Perspektiven
Voraussetzung für die fallbezogene Bearbeitung ist, dass die betreffende Einrichtung mit SicherRaum zusammenarbeitet und das Anliegen in den vereinbarten Zuständigkeitsbereich fällt.
Kinder, Jugendliche und begleitete Menschen
Für eigene Anliegen, erlebte Grenzverletzungen, Unsicherheiten oder Beschwerden über Abläufe und Verhalten.
Eltern, Angehörige und Vertrauenspersonen
Wenn Beobachtungen, Sorgen oder Beschwerden außerhalb der Einrichtung angesprochen werden sollen.
Mitarbeitende und Kooperationspartner
Für Hinweise auf belastende Situationen, strukturelle Probleme oder einen fachlichen Klärungsbedarf.
Was nach der Kontaktaufnahme geschieht
Ein klarer Ablauf schafft Sicherheit.
Es wird nichts über den Kopf der kontaktierenden Person hinweg versprochen. Weitergaben und Rückmeldungen erfolgen im vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmen.
- 01
Anliegen aufnehmen
Wir hören zu, klären zunächst das Anliegen und besprechen, was die kontaktierende Person erreichen möchte.
- 02
Rahmen klären
Wir erläutern Vertraulichkeit, Zuständigkeit, mögliche Grenzen und ob beziehungsweise welche Informationen weitergegeben werden dürfen.
- 03
Vorgehen vereinbaren
Gemeinsam wird ein nachvollziehbarer nächster Schritt festgelegt – zum Beispiel Orientierung, Rückmeldung, Vorbereitung oder Moderation eines Gesprächs.
- 04
Rückmeldung sichern
Vereinbarte Schritte werden nachvollziehbar dokumentiert und im abgestimmten Rahmen nachgehalten.
Für Einrichtungen und Träger
Ein externer Beschwerdeweg, der zum Schutzkonzept passt.
Die Zusammenarbeit beginnt nicht erst mit einer Beschwerde. Zuständigkeiten, Kontaktwege, Datenschutz, Dokumentation, Eskalation und Rückmeldung werden vorab gemeinsam festgelegt. So wissen alle Beteiligten, was sie erwarten können – und wo die Grenzen des Auftrags liegen.
- Kitas und Kita-Träger
- Schulen und Schulsozialarbeit
- Kinder- und Jugendhilfe
- Wohngruppen und betreute Wohnformen
- Eingliederungs- und Behindertenhilfe
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Vereine, Verbände und kirchliche Träger
- Bildungs-, Freizeit- und Förderangebote
Leistungsmodell
Transparent planbar
Nach einem kostenfreien Orientierungsgespräch erhalten Einrichtungen ein konkretes Angebot. Das vereinbarte Modell bildet einen verlässlichen externen Kontaktweg über zwölf Monate.
Einführung, Zuständigkeitsklärung sowie Abstimmung der Kontakt-, Datenschutz-, Dokumentations-, Eskalations- und Rückmeldewege.
Bereitstellung der Beschwerdewege, laufende Erreichbarkeit und bis zu zwei Fachstunden je Vertragsquartal.
Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten. Fahrt- und Nebenkosten nur nach vorheriger Vereinbarung.
Mindestlaufzeit 12 Monate. Endpreise gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Maßgeblich ist das individuelle schriftliche Angebot.
Wichtig zu wissen
Auftrag und Grenzen werden klar benannt.
Keine staatliche Ombuds- oder Aufsichtsstelle
Das Angebot ist eine vertraglich beauftragte externe Beschwerde- und Fachstelle. Gesetzliche Ombudsstellen, Aufsichtsbehörden und öffentliche Beratungsstellen werden dadurch nicht ersetzt.
Keine Rechtsberatung oder Psychotherapie
Die Stelle bietet fachliche Orientierung und Verfahrensbegleitung im vereinbarten Auftrag, aber keine anwaltliche Rechtsberatung und keine psychotherapeutische Behandlung.
Kein Notdienst
Bei akuter Gefahr gilt: 112, Polizei 110 oder die zuständige öffentliche Stelle kontaktieren. Bei möglicher Kindeswohlgefährdung werden Schutz- und Meldepflichten sowie die Grenzen der Vertraulichkeit beachtet.
Für erlaubnispflichtige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nennt § 45 SGB VIII ausdrücklich Beschwerdemöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung als Bestandteil der Sicherung von Rechten und Wohl. Die konkrete Ausgestaltung muss immer zum Träger, Arbeitsfeld und geltenden Recht passen. Vor Vertragsabschluss werden Datenschutzrollen, Schweigepflichten, Haftung, Melde- und Schutzpflichten sowie die Einbindung in das Schutzkonzept fachanwaltlich und mit dem Haftpflichtversicherer geprüft.
§ 45 SGB VIII beim Bundesministerium der Justiz lesen →Häufige Fragen
Vor dem ersten Kontakt
01Kann ich mich direkt an die Stelle wenden?+
Ja, wenn Ihre Einrichtung oder deren Träger eine Zusammenarbeit mit SicherRaum vereinbart hat. Bei einem noch unklaren Bezug klären wir zunächst, ob wir zuständig sind und welche andere Anlaufstelle gegebenenfalls passt.
02Wird meine Nachricht sofort an die Einrichtung weitergeleitet?+
Nein. Zuerst werden Anliegen, gewünschtes Ziel, Zuständigkeit und die Grenzen der Vertraulichkeit besprochen. Eine Weitergabe erfolgt nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmen. Bei akuter Gefährdung oder gesetzlichen Pflichten können besondere Schritte erforderlich sein.
03Kann die Einrichtung das Ergebnis vorgeben?+
Nein. Die Einrichtung kann den vertraglichen Auftrag und die Zuständigkeiten festlegen, aber keine inhaltliche Bewertung einer einzelnen Beschwerde vorgeben.
04Wie beginnt eine Kooperation?+
Mit einem kostenfreien Orientierungsgespräch. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot; die konkrete Vereinbarung wird vor Unterzeichnung rechtlich und versicherungsbezogen geprüft.
Vertraulicher Direktkontakt
Sie möchten ein Anliegen ansprechen?
Wenden Sie sich direkt an die externe Beschwerde- und Fachstelle.

