Externe Beschwerde- und Fachstelle in Konz

Externe Beschwerde- und Fachstelle

Vertrauen braucht einen sicheren Weg.

Beschwerden sind kein Angriff. Sie können helfen, Belastungen zu klären, Rechte zu schützen und Einrichtungen weiterzuentwickeln – vertraulich, respektvoll und fachlich begleitet.

Erste ReaktionGrundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen
KontaktwegeTelefon · E-Mail · persönlicher Termin
GrundhaltungZuhören · klären · transparent vorgehen
Vorbereiteter Besprechungsraum für vertrauliche Klärung und Fachgespräche
Vertrauliche Anliegen brauchen einen klaren und geschützten Rahmen

Ein Weg außerhalb der Einrichtung

Ein Anliegen ansprechen, ohne es allein tragen zu müssen.

Die Stelle bietet Menschen einen zusätzlichen Kontaktweg außerhalb ihrer Einrichtung. Sie nimmt Beschwerden und Hinweise strukturiert auf, gibt fachliche Orientierung und klärt gemeinsam, welche nächsten Schritte sinnvoll und gewünscht sind.

Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen einer zuvor vereinbarten Zusammenarbeit mit der jeweiligen Einrichtung oder ihrem Träger. Welche Zuständigkeiten, Rückmeldewege und Handlungsmöglichkeiten bestehen, wird deshalb zu Beginn jedes Kontakts offen erklärt.

Wer sich melden kann

Ein offener Zugang für unterschiedliche Perspektiven

Voraussetzung für die fallbezogene Bearbeitung ist, dass die betreffende Einrichtung mit SicherRaum zusammenarbeitet und das Anliegen in den vereinbarten Zuständigkeitsbereich fällt.

01

Kinder, Jugendliche und begleitete Menschen

Für eigene Anliegen, erlebte Grenzverletzungen, Unsicherheiten oder Beschwerden über Abläufe und Verhalten.

02

Eltern, Angehörige und Vertrauenspersonen

Wenn Beobachtungen, Sorgen oder Beschwerden außerhalb der Einrichtung angesprochen werden sollen.

03

Mitarbeitende und Kooperationspartner

Für Hinweise auf belastende Situationen, strukturelle Probleme oder einen fachlichen Klärungsbedarf.

Was nach der Kontaktaufnahme geschieht

Ein klarer Ablauf schafft Sicherheit.

Es wird nichts über den Kopf der kontaktierenden Person hinweg versprochen. Weitergaben und Rückmeldungen erfolgen im vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmen.

  1. 01

    Anliegen aufnehmen

    Wir hören zu, klären zunächst das Anliegen und besprechen, was die kontaktierende Person erreichen möchte.

  2. 02

    Rahmen klären

    Wir erläutern Vertraulichkeit, Zuständigkeit, mögliche Grenzen und ob beziehungsweise welche Informationen weitergegeben werden dürfen.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Gemeinsam wird ein nachvollziehbarer nächster Schritt festgelegt – zum Beispiel Orientierung, Rückmeldung, Vorbereitung oder Moderation eines Gesprächs.

  4. 04

    Rückmeldung sichern

    Vereinbarte Schritte werden nachvollziehbar dokumentiert und im abgestimmten Rahmen nachgehalten.

Für Einrichtungen und Träger

Ein externer Beschwerdeweg, der zum Schutzkonzept passt.

Die Zusammenarbeit beginnt nicht erst mit einer Beschwerde. Zuständigkeiten, Kontaktwege, Datenschutz, Dokumentation, Eskalation und Rückmeldung werden vorab gemeinsam festgelegt. So wissen alle Beteiligten, was sie erwarten können – und wo die Grenzen des Auftrags liegen.

  • Kitas und Kita-Träger
  • Schulen und Schulsozialarbeit
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohngruppen und betreute Wohnformen
  • Eingliederungs- und Behindertenhilfe
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • Vereine, Verbände und kirchliche Träger
  • Bildungs-, Freizeit- und Förderangebote

Leistungsmodell

Transparent planbar

Nach einem kostenfreien Orientierungsgespräch erhalten Einrichtungen ein konkretes Angebot. Das vereinbarte Modell bildet einen verlässlichen externen Kontaktweg über zwölf Monate.

Einrichtung690 € einmalig

Einführung, Zuständigkeitsklärung sowie Abstimmung der Kontakt-, Datenschutz-, Dokumentations-, Eskalations- und Rückmeldewege.

Zusätzliche Fachzeit145 € / Stunde

Abrechnung in 15-Minuten-Einheiten. Fahrt- und Nebenkosten nur nach vorheriger Vereinbarung.

Mindestlaufzeit 12 Monate. Endpreise gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Maßgeblich ist das individuelle schriftliche Angebot.

Wichtig zu wissen

Auftrag und Grenzen werden klar benannt.

Keine staatliche Ombuds- oder Aufsichtsstelle

Das Angebot ist eine vertraglich beauftragte externe Beschwerde- und Fachstelle. Gesetzliche Ombudsstellen, Aufsichtsbehörden und öffentliche Beratungsstellen werden dadurch nicht ersetzt.

Keine Rechtsberatung oder Psychotherapie

Die Stelle bietet fachliche Orientierung und Verfahrensbegleitung im vereinbarten Auftrag, aber keine anwaltliche Rechtsberatung und keine psychotherapeutische Behandlung.

Kein Notdienst

Bei akuter Gefahr gilt: 112, Polizei 110 oder die zuständige öffentliche Stelle kontaktieren. Bei möglicher Kindeswohlgefährdung werden Schutz- und Meldepflichten sowie die Grenzen der Vertraulichkeit beachtet.

Häufige Fragen

Vor dem ersten Kontakt

01Kann ich mich direkt an die Stelle wenden?+

Ja, wenn Ihre Einrichtung oder deren Träger eine Zusammenarbeit mit SicherRaum vereinbart hat. Bei einem noch unklaren Bezug klären wir zunächst, ob wir zuständig sind und welche andere Anlaufstelle gegebenenfalls passt.

02Wird meine Nachricht sofort an die Einrichtung weitergeleitet?+

Nein. Zuerst werden Anliegen, gewünschtes Ziel, Zuständigkeit und die Grenzen der Vertraulichkeit besprochen. Eine Weitergabe erfolgt nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmen. Bei akuter Gefährdung oder gesetzlichen Pflichten können besondere Schritte erforderlich sein.

03Kann die Einrichtung das Ergebnis vorgeben?+

Nein. Die Einrichtung kann den vertraglichen Auftrag und die Zuständigkeiten festlegen, aber keine inhaltliche Bewertung einer einzelnen Beschwerde vorgeben.

04Wie beginnt eine Kooperation?+

Mit einem kostenfreien Orientierungsgespräch. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot; die konkrete Vereinbarung wird vor Unterzeichnung rechtlich und versicherungsbezogen geprüft.

Vertraulicher Direktkontakt

Sie möchten ein Anliegen ansprechen?

Wenden Sie sich direkt an die externe Beschwerde- und Fachstelle.